Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundsätzliches
vadeha connect bietet im Sinne dieser AGB/dieses Vertrages folgende Recruiting Leistungen:
– Direct Search nach vorher erteiltem Suchmandat
– Vermittlung aus bereits bestehendem Netzwerk
– Vermittlung qualifizierter Kandidaten ohne vorherige Exklusivbeauftragung
– Bewertung geeigneter Kandidaten als Vorqualifizierung für die Auftraggeberin
– Outplacement Beratung- und durchführung
vadeha connect arbeitet bei allen Suchmandaten auf der Grundlage definierter Prozesse und Qualitätsstandards. Die konkrete Vorgehensweise wird je nach Projekt und Anforderung
individuell mit der Auftraggeberin abgestimmt und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung
entsprechend schriftlich festgehalten.
Basis jedes Projektes ist das individuelle vadeha-Anforderungsprofil, das jeweils zum Projektstart gemeinsam mit der jeweiligen Auftraggeberin abgestimmt wird. Darin werden die fachlichen und persönlichen Anforderungen an den künftigen Stelleninhaber beschrieben. Ändert sich während des Projektverlaufs etwas an diesen Anforderungen, wird dies erneut abgestimmt und die Änderung im vadeha-Anforderungsprofil dokumentiert.
Für alle Personalberatungs- und Vermittlungsaufträge, die über vadeha connect abgeschlossen wurden, gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich und ergänzen das bereits akzeptierte Angebot für jedes Projekt. Wenn Sie diese Geschäftsbedingungen durch die Annahme eines Angebotes der vadeha connect akzeptieren, wird ein bereits mündlich vereinbarter Vertrag als abgeschlossen und nachweisbar betrachtet. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von vadeha connect bestätigt werden.
vadeha connect wird zu keiner Zeit kundenbezogene Daten und Informationen weitergeben,
Es sei denn, es dient der Erfüllung des Auftrages und wurde mit der Auftraggeberin abgestimmt. Die der Auftraggeberin von vadeha connect überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc.) sind ausschließlich für die jeweilige Auftraggeberin bestimmt. Die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
2. Mitwirkungspflichten
Die Auftraggeberin benennt zu Beginn der Zusammenarbeit einen oder mehrere Mitarbeiter, der/die befugt ist/sind, rechtsgeschäftlich bindende Erklärungen im Namen der Auftraggeberin abzugeben. Benennt die Auftraggeberin gegenüber vadeha connect keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zu vadeha connect jeder Mitarbeiter der Auftraggeberin zur Vertretung der Auftraggeberin als bevollmächtigt.
3. Informationspflichten
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vadeha connect unverzüglich anzuzeigen, wenn
sie sich für einen Kandidaten entschieden hat. Die Auftraggeberin ist gehalten, diese
Information spätestens bei Vertragsschluss zwischen der Auftraggeberin und dem Kandidaten zu übermitteln. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
4. Honorar und sonstige Leistungen
Das Honorar und die Fälligkeit der Teilbeträge werden individuell für jedes Suchmandat
vereinbart. Die Höhe des Honorars richtet sich grundsätzlich nach dem Bruttojahreseinkommen des zukünftigen Mitarbeiters und nach dem Schwierigkeitsgrad des Suchmandates.
Das Bruttojahreseinkommen der jeweiligen Kandidatinnen welche es zu vermitteln gilt, beinhaltet sämtliche geplanten Zahlungen (z.B. monatliche Bezüge,Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Tantieme, Prämien und den monetären Gegenwert eines Dienstwagens) auf Basis eines ersten Beschäftigungsjahres. (Anteilig 1/12 Regelung)
Die vereinbarte Gebühr für die zu vermittelnde Stelle wird im Stellenprofil festgehalten.
Wurde zwischen der Auftraggeberin und vadeha connect keine konkrete Honorarvereinbarung gemäß Ziffer 4 vereinbart, so berechnet vadeha connect je Einstellung einen Honorarsatz von (Netto) 25% des oben definierten Bruttojahresgehaltes für den jeweiligen Kandidaten. Sonstige Kosten, wie Reise- und Kommunikationskosten, werden individuell über eine Kostenpauschale, je nach zu erwartendem Aufwand, zu Projektbeginn berechnet. Reisekosten, die Kandidaten der vadeha connect berechnen, werden an die Auftraggeberin weiterbelastet.
Wird ein durch vadeha connect eingereichter Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach
Abschluss des Auftrages bei der Auftraggeberin oder einem verbundenen Unternehmen eingestellt, hat vadeha connect Anspruch auf das entgangene Honorar.
5. Selbstverpflichtung
vadeha connect verpflichtet sich bei Direct Search Kunden, den Such- und
Auswahlprozess so lange zu betreiben, bis ein geeigneter Kandidat verpflichtet wird bzw. Einigkeit darüber besteht, dass alle Möglichkeiten der Suchbemühungen erschöpft sind und das Projekt abgeschlossen werden kann.
6. Zahlungsbedingungen
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort, ohne Abzüge, zahlungspflichtig. Die ggf. jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist allen Rechnungsbeträgen zuzurechnen, falls dies auf der jeweiligen Rechnung noch nicht der Fall ist. Die Rechnungsstellung erfolgt im Zuge einer Vermittlung erst nach einer abgeschlossenen, erfolgreichen Vermittlung. (Unterschrift Arbeitsvertrag und erfolgter Arbeitsantritt)
7. Haftung
vadeha connect wird alle Anstrengungen unternehmen, die übertragenen Aufgaben zur
Zufriedenheit der Auftraggeberin zu erledigen. Sollte der Auftraggeberin trotzdem durch die Arbeit von vadeha connect ein Schaden entstehen, so gilt für vadeha connect, gleich aus welchem Rechtsgrund, das Folgende:
vadeha connect haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bis zu dem
Betrag des für diesen Auftrag der Auftraggeberin an vadeha connect gezahlten Honorars, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung solcher Pflichten.
Für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet vadeha connect nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. vadeha connect stellt sicher, durch eine Betriebshaftpflicht für Vermögensschäden abgesichert zu sein.
Für grob fahrlässige Pflichtverletzung haftet vadeha connect nur bis zur Höhe des Schadens, der für vadeha connect zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller vadeha connect bekannten oder schuldhaft nicht bekannten Umstände, voraussehbar war.
Im Falle des Nichtzustandekommens der Personalvermittlung oder des Abbruchs eines laufenden Einstellungsverfahrens durch einen potenziellen Kandidaten verzichten sowohl die Auftraggeberin als auch vadeha connect darauf, gegenseitige Ansprüche geltend zu machen.
8. Datenschutz
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden.
9. Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Verträgen ist Deutschland (DE).
Daneben ist vadeha connect auch berechtigt, am Hauptsitz der Auftraggeberin zu klagen.